Seit dem 1. Januar 2018 ist die Investmentsteuerreform (InvStRefG) in Kraft, die die Besteuerung von Publikumsfonds grundlegend verändert. Durch die neue Steuerreform werden Fonds und Direktinvestitionen nicht mehr gleich besteuert, seit Anfang 2018 gibt es zwei voneinander unabhängige Steuersysteme für Publikumsfonds und Direktinvestitionen.
Für Anleger bedeutet die Investmentsteuerreform vor allem eines: Die Besteuerung von Fondsanteilen wird jetzt einfacher. Wer bereits in ETFs oder Fonds investiert oder investieren möchte, sollte im Detail wissen, was die Investmentsteuerreform für die Geldanlage und den Vermögensaufbau bedeutet. Vieles wird für Anleger einfacher, doch bei einigen Punkten sollten Sparer künftig aufpassen.
Ab 2018 werden alle Investmentfonds jährlich pauschal besteuert. Allerdings können Anleger die für ausländische Dividenden angefallene sogenannte Quellensteuer nicht mehr mit der Abgeltungssteuer verrechnen.
Für heimische Banken und Online-Broker bedeutet die neue Investmentsteuerreform zusätzliche Kosten, die auch direkte Folgen für ETFs und Fondssparer haben. Seit Anfang 2018 müssen Depotbanken Steuern direkt aus dem Fondsvermögen zahlen – und das spüren vor allem Anleger.
Ab 2018 werden weniger Einnahmen für den Vertrieb von Fonds gezahlt. Erst wenn die Depotbank die Einkommensteuer auf Dividenden und bei Immobilienfonds auf die Mieteinnahmen und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien aus dem Fondsvermögen abgeführt hat, erhalten Sie Ihr Geld, ab sofort weniger als vorher. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium einen Nachteilsausgleich für den Anleger geschaffen.
Als Anleger genießen Sie künftig eine Teilbefreiung für ausgewählte Einkünfte – so vermeidet der Staat mit der neuen Steuer eine Doppelbesteuerung des Anlegervermögens. Bei Aktienfonds mit einem Kapitalanteil von mindestens 51 Prozent sind pauschal 30 Prozent der Gesamterträge steuerfrei, bei gemischten Fonds ist der Teilfreibetrag mit 15 Prozent etwas geringer. Die Höhe der Teilfreistellung ist bei offenen Immobilienfonds am höchsten, hier zahlt man bei Fonds mit deutschem Schwerpunkt auf 60 Prozent des Gewinns keine Steuern. Liegt der Schwerpunkt des Immobilienfonds auf Investitionen im Ausland, sind bis zu 80 Prozent der Erträge steuerfrei.
Was bedeutet direkte Einkommensteuerzahlung jetzt für Sie? Aufgrund der Teilbefreiung müssen Sie bei dieser Umstellung keine konkreten Nachteile befürchten. Viele Fondsmanager haben rechtzeitig auf die Änderung reagiert und die Fonds ggf. so umgestellt, dass Sie in vollem Umfang von der Befreiung profitieren können und dadurch keine Nachteile entstehen.